Für die Stabsstelle Justiziariat des Bischöflichen Generalvikariats in Trier suchen wir baldmöglichst, befristet im Rahmen einer Vertretungsregelung sowie zu 24,87 % unbefristet, eine*einen:Volljurist*in (m/w/d) mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
Ihre Aufgaben:
- Beratung unterschiedlicher Fachabteilungen des Bischöflichen Generalvikariats in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
- Beratung der Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
- Anfertigung von gutachterlichen Stellungnahmen
- Mitarbeit bei der Durchführung von Fortbildungen
- Juristische Betreuung von Arbeitsgruppen in der Projektarbeit
- Vertretung des Bistums Trier im Rahmen arbeitsrechtlicher Streitigkeiten
Was Sie mitbringen:
- erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften mit 1. und 2. Staatsexamen
- fundierte Kenntnisse im Zivilrecht und insbesondere im Arbeitsrecht
- Die Fähigkeit, sich in neue Rechtsgebiete und interdisziplinäre Themen einzuarbeiten
- eine zielorientierte, teamfähige und kommunikationsstarke Persönlichkeit
- eine selbstständige, sorgfältige und zuverlässige Arbeitsweise
- umfassende EDV-Kenntnisse.
Wir bieten:
- eine attraktive Vergütung nach den Bestimmungen der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) nach Entgeltgruppe 13
- ein umfassendes Fort- und Weiterbildungsangebot
- die Möglichkeit flexibler Arbeitszeitgestaltung
- Zusatzversorgung bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK).
Im Rahmen unserer Präventionsrichtlinien setzen wir den aktiven Einsatz für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen voraus.
Der Beschäftigungsumfang beträgt 37 Wochenstunden. Das entspricht derzeit 94,74 Prozent einer Vollzeitbeschäftigung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und erbitten diese bis zum 25.04.2026 an:
(möglichst in einer PDF-Datei)
Bischöfliches Generalvikariat Trier
Abteilung Personalplanung, -gewinnung und -einsatz
Mustorstraße 2
54290 Trier
Hinweis für interne Bewerber*innen: Bewerbungsunterlagen sollten mindestens einen aktuellen Lebenslauf enthalten. Sofern eine Schwerbehinderung vorliegt und Sie dies offenlegen möchten, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung.
Wichtige Hinweise!
Wir setzen Verantwortungsbewusstsein für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen im Rahmen unserer Präventionsordnung voraus.
Der Umwelt zuliebe und um den organisatorischen Aufwand zu minimieren, bevorzugen wir Bewerbungen per Email mit einer zusammenhängenden PDF im Anhang.
Wir bitten Sie um etwas Geduld, da die Sichtung und Auswertung aller eingehenden Bewerbungen eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Gerne kommen wir im Anschluss auf Sie zu.
